Elternrat125ms
Geschäftsordnung des Elternrates der 125.MS * Beschlüsse des ER werde mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag aus abgelehnt * Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit von 2/3 (¾) der anwesenden Mitglieder * Der ER kann Vertreter des Trägers, der pädagogisch tätigen Kräfte oder andere Fachleute zu seinen Beratungen hinzubeziehen. * Der ER wird von dem Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von mindestens 1 Woche formlos einberufen. Jedes Mitglied meldet sich bis 2 Tage vor angegebenen Termin der Versammlung ob er an der Versammlung teilnimmt oder nicht. * Der ER hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben * Der ER arbeitet mit dem Träger und den pädagogisch tätigen Kräften vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen zu informieren. * Aufgaben des Vorsitzenden - der Vorsitzende leitet die Sitzungen, Verhandlungen und Veranstaltungen des Schulelternrates. Die Leitung kann auf ein Mitglied des Vorstandes übertragen werden. Der Vorsitzende vertritt den Schulelternrat. Ihm obliegt es, Auskünfte über Beschlüsse des Schulelternrates zu geben. Er kann diese Befugnis im Einzelfall Auf ein Mitglied des Vorstandes zu übertragen. Dem Vorsitzenden obliegt insbesondere: - die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung, - die Einladung zu den Sitzungen - die Ausführung der Beschlüsse des Elternrates - die Führung des Schriftverkehrs, insbesondere die Unterzeichnung von Schreiben; er kann diese Befugnis auf ein anderes Mitglied des Schulelternrates übertragen - die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Geschäftsordnung zu überwachen - Kontakt zur Schulleitung - der Vorsitzende steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite wenn diese Hilfe benötigen * Aufgaben des Schulelternrates - die Mitglieder melden sich bis zum angegebenen Termin auf die Einladungen beim Vorsitzenden, ob sie an der jeweiligen Versammlung Teilnehmen oder nicht, - Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten der Eltern und Kinder und Vermittler zwischen Zuhause und Schule zu sein -
die Mitglieder berichten regelmäßig über ihre Tätigkeiten unter
Wahrung etwa gebotener Vertraulichkeit
- die Mitglieder laden zu den Elternabenden in Ihren Klassen
* Der ER wählt einen Protokollführer und einen Stellvertreter, die sich
untereinander absprechen, wer anwesend ist um Protokoll zu führen
Das Protokoll wird spätestens 1 Woche nach der jeweiligen Versammlung
dem Vorsitzenden zugestellt, der es umgehend an die Mitglieder weiter
leitet.
Ein Protokoll erhält nur, wer an der Versammlung teilnimmt oder
entschuldigt fehlt.
Wer dauerhaft nicht an der ER Versammlungen teilnimmt erhällt kein
Protokoll wegen mangelndem Interesse.
Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln, sie dürfen nur an ER
Mitglieder herausgegeben werden.
*Vertraulichkeiten der Sitzungen
Für die Sitzungen vom ER gilt das Vertraulichkeitsgebot der
Schulordnung.
Elternvertreter haben über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt
gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren ( § 1 Abs.4
EMWV)
Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die Ihrer
Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen.
* Rückgabe bzw. Weitergabe von Unterlagen
Scheidet ein ER Mitglied aus, so müssen die für die Amtsausübung zu
Verfügung gestellten Materialien (z.b. Geschäftsordnung, Protokolle,
Gesetzestexte ) an den ER zurück gegeben bzw. an den Amtsnachfolger
weitergegeben werden. Damit soll die Vertraulichkeit der erhaltenen
Informationen sowie eine bessere Information neuer ER- Mitglieder
sichergestellt werden.
* Der Elternrat trifft sich aller 6 Wochen zum Elternstammtisch
* Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten können gern mitgeteilt
werden
*Die Geschäftsordnung wurde am 11.3.2010 einstimmig beschlossen.
Geschäftsordnung tritt am 12.3.2010 in Kraft
Leipzig, den 11.3.2010