Elternrat125ms

 

 

Geschäftsordnung des Elternrates der 125.MS

* Beschlüsse des ER werde mit einfacher Mehrheit der anwesenden

Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag aus abgelehnt

* Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der

Mehrheit von 2/3 (¾) der anwesenden Mitglieder

* Der ER kann Vertreter des Trägers, der pädagogisch tätigen Kräfte

oder andere Fachleute zu seinen Beratungen hinzubeziehen.

* Der ER wird von dem Vorsitzenden unter Angabe der

Tagesordnungspunkte innerhalb einer Frist von mindestens 1 Woche

formlos einberufen. Jedes Mitglied meldet sich bis 2 Tage vor

angegebenen Termin der Versammlung ob er an der Versammlung

teilnimmt oder nicht.

* Der ER hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den

Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den in der

Einrichtung pädagogisch tätigen Kräften zu fördern und das Interesse

der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben

* Der ER arbeitet mit dem Träger und den pädagogisch tätigen Kräften

vertrauensvoll zusammen. Er ist vom Träger über alle wesentlichen

Fragen, die die Einrichtung betreffen zu informieren.

* Aufgaben des Vorsitzenden

- der Vorsitzende leitet die Sitzungen, Verhandlungen und

Veranstaltungen des Schulelternrates. Die Leitung kann auf ein

Mitglied des Vorstandes übertragen werden. Der Vorsitzende vertritt

den Schulelternrat. Ihm obliegt es, Auskünfte über Beschlüsse des

Schulelternrates zu geben. Er kann diese Befugnis im Einzelfall

Auf ein Mitglied des Vorstandes zu übertragen.

Dem Vorsitzenden obliegt insbesondere:

- die Vorbereitung und Aufstellung der Tagesordnung,

- die Einladung zu den Sitzungen

- die Ausführung der Beschlüsse des Elternrates

- die Führung des Schriftverkehrs, insbesondere die Unterzeichnung von

Schreiben; er kann diese Befugnis auf ein anderes Mitglied des

Schulelternrates übertragen

- die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der

Geschäftsordnung zu überwachen

- Kontakt zur Schulleitung

- der Vorsitzende steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite wenn

diese Hilfe benötigen

* Aufgaben des Schulelternrates

- die Mitglieder melden sich bis zum angegebenen Termin auf die

Einladungen beim Vorsitzenden, ob sie an der jeweiligen Versammlung

Teilnehmen oder nicht,

- Ansprechpartner bei Sorgen und Nöten der Eltern und Kinder und

Vermittler zwischen Zuhause und Schule zu sein

-

die Mitglieder berichten regelmäßig über ihre Tätigkeiten unter

Wahrung etwa gebotener Vertraulichkeit

- die Mitglieder laden zu den Elternabenden in Ihren Klassen

* Der ER wählt einen Protokollführer und einen Stellvertreter, die sich

untereinander absprechen, wer anwesend ist um Protokoll zu führen

Das Protokoll wird spätestens 1 Woche nach der jeweiligen Versammlung

dem Vorsitzenden zugestellt, der es umgehend an die Mitglieder weiter

leitet.

Ein Protokoll erhält nur, wer an der Versammlung teilnimmt oder

entschuldigt fehlt.

Wer dauerhaft nicht an der ER Versammlungen teilnimmt erhällt kein

Protokoll wegen mangelndem Interesse.

Die Protokolle sind vertraulich zu behandeln, sie dürfen nur an ER

Mitglieder herausgegeben werden.

*Vertraulichkeiten der Sitzungen

Für die Sitzungen vom ER gilt das Vertraulichkeitsgebot der

Schulordnung.

Elternvertreter haben über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt

gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren ( § 1 Abs.4

EMWV)

Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.

Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die Ihrer

Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen.

* Rückgabe bzw. Weitergabe von Unterlagen

Scheidet ein ER Mitglied aus, so müssen die für die Amtsausübung zu

Verfügung gestellten Materialien (z.b. Geschäftsordnung, Protokolle,

Gesetzestexte ) an den ER zurück gegeben bzw. an den Amtsnachfolger

weitergegeben werden. Damit soll die Vertraulichkeit der erhaltenen

Informationen sowie eine bessere Information neuer ER- Mitglieder

sichergestellt werden.

* Der Elternrat trifft sich aller 6 Wochen zum Elternstammtisch

* Vorschläge zu den Tagesordnungspunkten können gern mitgeteilt

werden

*Die Geschäftsordnung wurde am 11.3.2010 einstimmig beschlossen.

Geschäftsordnung tritt am 12.3.2010 in Kraft

Leipzig, den 11.3.2010



Hauptmenü

  • Willkommen
  • Elternrat
  • Geschäftsordnung des Elternrates
  • Elternsprecher
  • Elternratstammtisch
  • Termine
  • AG Kochen
  • AG Theater
  • Vertretungsplan
  • Unsere Schülerfirma
  • Gästebuch
  • Kontakt
  • Haftungsausschluß
  • Linkliste